© Irrenhaus Arbeitsmarkt 2011 Erstellt mit MAGIX Gesetzliche Blockaden In einigen Ländern ist es den Arbeitsämter verboten, echte Weiterbildungen anzubieten oder bezahlen zu dürfen. Vor allem in der Schweiz ist das ein Problem, welches vielen Arbeitslosen die Existenz kosten kann, weil sie wegen dem Verbot keine dringend benötigte Weiterbildungsangebote besuchen können. Das betrifft vor allem Kaderleute und IT Leute. Aber auch alle Personen, die wegen eines Handicaps umschulen mussten und in der neuen Tätigkeit nur einen kleinen Abschluss haben. Sie dürfen in der Regel keinen normalen Abschluss nachholen (zB die vollwertige Lehrabschlussprüfung). Auch Umschulungen von Leuten, deren Berufsgattung durch die Modernisierung weg rationalisiert worden war, ist nur erschwert möglich. Durch die verkürzen Bezugsdauer von ALV- Geldern in der Schweiz seit dem April 2011 ist es schwieriger geworden Leute umschulen zu können. Bei Kandidaten mit Handicap sollten die Eingliederungsmassnehmen nicht nur Assistenz/Coaching bei der Stellensuche sein, sondern auch mal eine aktive Weiterbildung. Auch hier sind gewisse Jobkategorien benachteiligt oder solche Leute, die schon eine Umschulung erhalten hatten. Sinnlose Kurse Viele Arbeitslose werden regelmässig in sinnlose Kurse gesteckt. zB: Kaderleute oder IT Spezialisten in PC-Anfängerkurse. Das ist nur eine Geld- und Zeitverschwendung. Die Zeit könnten die Kandidaten besser mit Bewerbungen nutzen. Anstelle von sinnlosen Kursen, die nichts bringen, wäre es besser, wenn die Kandidaten je nach Profil in sinnvolle Kurse wie Bewerbungstrainings, echte Weiterbildungen mit gültigen und bei Firmen akzeptierten Zertifikaten oder Intensivbewerbungsworkshops geschickt werden. Bei Leuten, die mit der normalen Bezugsdauer von Arbeitslosentagegelder es ins Pensionsalter schaffen, sollten eigentlich an keinen Kursen mehr teilnehmen müssen, denn welche Firma stellt jemanden ein, der in wenigen Jahren wieder ausscheidet? Zeitverlust durch zu langes Zuwarten anstelle von Alternativen Wenn schon nach kurzer Zeit klar wird, dass ein Kandidat wegen Defiziten mehr Probleme hat, eine Stelle zu finden, dann sollten schneller Alternativen oder gezielte Weiterbildungen gesucht werden. Es bringt dem Kandidaten nichts, wenn er wegen den Defiziten keine Stelle mehr kriegt und auf dem Sozialamt/Hartz IV versorgt wird. ZB sollte bei einem Kandidaten, der ein Handicap hat, schon nach 3 Monaten neben Eingliederungsmassnahmen auch schon die Rente in Angriff genommen werden. Oder bei einem klaren Mangel an Weiterbildungen diese schneller ermöglichen. Denn nicht jeder hat das Glück, bei einer anständigen Firma untergekommen zu sein, die die Weiterbildung aktiv fördert. Oder bei gewissen Kandidaten, die auf Grund ihres Profils und bei einer grossen Menge an Mitbewerbern schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt haben, sollten die Möglichkeiten zur Umschulung oder zum Abschluss einer vollwertigen Ausbildung geschaffen werden. Denn in gewissen Branchen hat es schlichtweg zu wenige Kandidaten und somit grössere Chancen für Umsteiger, dort was zu kriegen. Sinnlose Massnahmen oder Forderungen Von Arbeitslosen werden zum Teil sinnlose Forderungen verlangt. zB: eine Stelle in einem Umkreis zu suchen, die einen Arbeitsweg von zwei Stunden pro Richtung zur Folge hätte. Dabei sind für die Firmen manchmal schon eine Stunde Arbeitsweg pro Richtung zu viel und erteilen dem Kandidaten eine Absage und das nur weil die Firmen Angst haben, dass der Kandidat wegen des langen Arbeitsweges bald wieder abspringen wird. Von schon länger in Arbeitslosigkeit befindlichen Kandidaten wird verlangt, dass die irgendwas nehmen, egal ob es auf deren Profil passt oder ob sie mit dem Salär überhaupt durchkommen. Hier kommt das Problem der fehlenden Zertifikate und Abschlüsse ins Spiel, wobei Frauen eher weniger betroffen sind als Männer., denn die Zeiten, wo jemand schnell mal als Lagerist oder als Hilfsarbeiter arbeiten konnte, sind vorbei. Meistens kriegen die Kandidaten solche Stellen nicht, weil die Firmen die Kandidaten als über qualifiziert einstufen und das egal ob mit oder ohne passende Zertifikate, oder dann fehlen irgendwelche Zertifikate. Oder dann gab es Kandidaten, die auf dem neuen Job sofort ohne Einarbeitung 100% leistungsfähig sein sollten.  Ein Kandidat konnte mal ein Arbeitstraining von 2 Wochen in einer Firma machen. Aber weil der Kandidat aus verständlichen Gründen (kam aus anders gelagerter Branche) nicht sofort überall zu 100% eingesetzt werden konnte, wurde das geplante dreimonatige Praktikum abgesagt. (Und bekam auch noch eine fehlerhafte Beurteilung, siehe “Bewertungen” unter “Arbeitslose” auf dieser Webseite.) Aber auch in gleicher Branche mit ziemlich abweichenden Profilen (Hardwarespezialist in einer Datenbankfirma) benötigt eine Person unter Umständen  zuviel Zeit zur Einarbeit, so dass die Zeit fürs Arbeitstraining oder ein Praktikum schlichtweg nicht reicht. Sinnlos sind auch Praktikas, 1 € Jobs und € 400 Minijobs, wenn sie nicht eine grosse Übereinstimmung mit dem Profil des Kandidaten haben. Das ist quasi nur eine versteckte Subventionierung des Arbeitgebers. Ausserdem sollte so eine Massnahme, wenn sie auf den Kandidaten passt, mindestens 6 Monate, besser ein Jahr andauern. Sonst kriegen die Personaler den Anschein, dass der Kandidat in der Probezeit raus geflogen war, wenn die Massnahme nicht länger als 3 Monate gedauert hatte. Durch alle Netze fallen In Europa existiert ein dichtes Netz an sozialer Unterstützung und doch gibt es Leute, die auf Grund ihrer Konstellation durch alle Netze fallen. Zum Beispiel dieser Fall hier (Quelle: Der Bund 24.05.2011) über eine Frau, die wegen ihrer leichten Behinderung keine Stelle kriegt, aber für die Ämter als voll arbeitsfähig gilt und auch keine Sozialhilfe kriegt, weil sie noch wenig Erspartes hat und bei den Eltern leben muss. Aber auch andere, vor allem junge und leicht handicapierte Menschen fallen durch alle Netze. Für die Firmen zu behindert und für die Ämter voll arbeitsfähig. Hier muss dringend auch was gemacht werden. Sonst wird da ein soziales Pulverfass aufgebaut. Ärztezwist Wie viele Kandidaten sind schon an ihren Medizinern verzweifelt? ZB: Ist die Einschränkung bei einem bestimmten Handicap bei einem Arzt 100%. bei einem anderen Arzt 0% (voll arbeitsfähig). Recht häufig versuchen Versicherungen zu Ungunsten der Patienten zu entscheiden. Oder zwei Ärtze sind sich nicht einig, wer jetzt das Arztzeugnis ausstellen muss. Bei einem speziell gelagerten Fall kann durch so einen Zwist der Kandidat zwischen Stuhl und Bank fallen. Denn in diesem Fall wäre es wichtig, dass der Kandidat wegen drohender Ablauf einer Frist das Arztzeugnis vorher kriegt. Ausserdem macht es keinen Sinn, einen Kandidaten weiterhin nach einem Arbeitsplatz suchen zu lassen, wenn im Voraus bereit bekannt ist, dass der Kandidat in den nächsten ein bis zwei Monate für mindestens 2 bis 3 Monate stationär ins Spital muss und danach über längere Zeit eine ambulante Therapie durchführen muss. Sonst kann es passieren, dass der Kandidat vor der Spitaleinweisung einen Job kriegen würde und dann diesen wegen dem Spitalaufenthalt wieder verlieren würde. Durch Versicherungen verursachte Probleme Aber auch Versicherungen können den Kandidaten bös mitspielen. Einem 100% arbeitsunfähigen Kandidaten, der auf dem Weg der Besserung war, wurden einfach so die Krankentagegelder eingestellt. Der Kandidat wurde auch nicht mehr von der Versicherung untersucht. Diese war der Meinung, dass der Kandidat voll arbeitsfähig wäre. Das Problem hier aber war, dass der Kandidat ein ein paar Tage später eine Arbeitsfähigkeit von 50% attestiert bekommen hätte. Die Idee wäre gewesen, dass die Arbeitslosenkasse 50% und die Krankentagesgeldversicherung bei dem betreffenden Kandidaten die anderen 50% übernommen hätten sollen. Doch die Versicherung strich alle Gelder. Mit nur 50% Tagegelder von der Arbeitslosenkasse hätte der Kandidat finanziell niemals durchkommen können und da vorgesehen war, den Kandidaten in ein paar Monaten nach dem Abschluss der Therapie wieder voll arbeitsfähig zu schreiben, war das Problem da, wie weiter. Daher wurde der Kandidat unter Vorbehalt wieder voll arbeitsfähig geschrieben, so dass er wenigstens ein Anrecht auf die vollen ALV-Tagesgelder hatte. Ein 50% Arbeitsfähiger kann nicht einen 100% Job suchen. Das ist in der Schweiz gemäss RAV sogar illegal. Falsche Versprechen bei Zuschüssen Da wird vom RAV gross versprochen, dass Einarbeitungszuschüsse unbürokratisch und leicht zu erhalten sind. Die Wahrheit sieht anders aus: Erstens muss der Einarbeitungszuschussantrag mindestens 10 (!) Tage vor Arbeitsbeginn beim RAV sein. Wenn also jemand bei einem Chef einen Arbeitsvertrag erhält und gleich in einer Woche oder noch schneller arbeiten kann, der guckt schon mal in die Röhre. Bei Grossbetrieben geht es meistens länger, bis der Kandidat arbeiten kann. Doch weil bei  diesen die Entscheidungswege länger sind, kann ohne weiteres auch die 10 Tage-Frist ablaufen, bevor der Kanddidat die Papiere zurück erhält. Zweitens muss die Firma und der Kandidat vorher schon auflisten, wie genau die Einarbeitung gehen soll. Normalerweise sieht man das aber erst so ca. 1 bis 2 Wochen nach dem Start des Arbeitsverhältnisses, wo genau noch Lücken bestehen. Speziell gilt das bei komplexen Branchen wie Kaderstellen, IT- Stellen, Ingenieuren usw. Drittens wird durch den Einarbeitungszuschussvertrag die Probezeit von normalerweise 3 Monate auf einen Monat gekürzt. Dadurch gibt es eine Kollision mit dem bereits bestehenden Arbeitsvertrag. Viertens muss der Arbeitgeber mindestens jeden Monat einen Rapport schreiben, wie es genau bis dann gelaufen ist und was die nächsten Schritte sind. Das ist zwar verständlich, ist aber vor allem für Kleinbetriebe eine zusätzliche zeitliche Belastung.